Leistungen

Ich stelle Ihnen die sicherheitstechnische Betreuung entsprechend den Anforderungen der DGUV – Vorschrift 2 der gesetzlichen Unfallversicherungen. Hier werden die Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft (§§5-7 ASiG) je nach Unternehmenszweig festgelegt, wobei zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung unterschieden wird.

Hintergrund: Nach den Bestimmungen des §20a Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie und gewährleisten ihre Umsetzung und Fortschreibung. Mit der Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit tragen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger dazu bei, die Ziele der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie zu erreichen.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) umfasst

  1. die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, 
  2. die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen, 
  3. die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme mit geeigneten Kennziffern, 
  4. die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, 
  5. die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.

Tätigkeitsbereiche

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Analysierung des betrieblichen Unfallgeschehens (Erstellung der Unfallanzeige)
  • Beratung bei der Auswahl und Anschaffung von Körperschutzmitteln, Maschinen und Geräten
  • Beratung bei der Planung, Errichtung und Unterhaltung der Betriebsstätten (z. B.      Anforderungen an Sozialräume)
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • Beratung zum arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarfs
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten
  • Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit anderen Stellen wie z. B. Staatliches Amt für Arbeitsschutz
  • Erstellung von einer Ausbildungsmappe für den Auszubildenden

Beurteilungen und Dokumentationen

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den darauf basierenden Verordnungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitskonzepten bei speziellen      Arbeitsverfahren
  • Hilfestellung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)
  • Hilfestellung bei  Zertifizierungsprozessen (Qualitäts- und Umweltmanagement)
  • Erstellung von baustellenspezifischen Dokumentationen

Erfassung aller Gefahrstoffe

  • Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Hilfestellung bei der Ersatzstoffsuche
  • Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Körperschutzmittel
  • Beratung zur Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen
  • Beratung beim Transport von Gefahrgütern im öffentlichen Straßenverkehr

Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter

Insbesondere die praxisorientierten Seminare für Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter, welche als “In-House-Seminare” mit modernsten Schulungsmedien im Betrieb durchgeführt werden, unterliegen einer großen Nachfrage.

Allgemeine Unterweisung Arbeitssicherheit
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind alle Mitarbeiter bei der Einstellung, aus besonderem Anlass, zumindest jedoch einmal jährlich zu unterweisen

Unterweisung Maschinen und Geräte Unterweisung im sicheren Umgang mit der betriebseigenen Technik

Außerdem

  • Unterweisung zum vorbeugenden Brandschutz
  • Unterweisung “Ladungssicherung auf Betriebsfahrzeugen” nach VDI 2700
  • Unterweisung “Heben und Tragen am Arbeitsplatz” (Rückenschule) gem. LasthandhabV
  • Unterweisung “Der körpergerechte Bildschirmarbeitsplatz”
  • Unterweisung “Stolpern, Rutschen, Stürzen – der sichere Verkehrsweg”
  • Seminar “Suchtmittel am Arbeitsplatz”
  • Unterweisung “Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb”
  • Seminar “Unternehmerpflichten = Mitarbeiterpflichten” – wie aus einem Mitarbeiter ein Verantwortlicher wird
  • Unterweisungen für Auszubildende zu verschiedensten Themen
Besondere Leistungen
Ausbildung zum Bedienen Gabelstapler sowie Erdbaumaschinen
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